Was kosten die Dienste eines Anwalts?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Zum einen hängen die Kosten von dem dem Fall zugrunde liegenden Gegenstandswert ab, zum anderen noch von weiteren, fallabhängigen Faktoren, wie z.B. der Instanzenzahl, der Schwere eines Falles, der Anzahl von Beteiligten am Verfahren, Streitwertvereinbarungen, Zeithonorar, Honorarvereinbarungen, etc.
Ich bin aber immer um die Transparenz meiner Kosten bemüht, so dass ich bei einer Erstberatung die ungefähre Höhe der auf Sie zukommenden Kosten für Sie abschätzen werde.
Sind Sie rechtschutzversichert? Dann teilen Sie mir diese Daten mit (Name der Versicherung und Ihre Versicherungsnummer). Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung für die Angelegenheit eintreten, dann entstehen für Sie, abzüglich eines eventuellen Selbstkostenanteils, keinerlei Kosten. Beachten Sie jedoch, dass im Familienrecht in der Regel nur Beratungen bis zu einer bestimmten Höhe von Ihrem Vertrag abgedeckt sind.
Bei einem geringen Einkommen haben Sie die Möglichkeit der Beratungshilfe. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Amtsgericht und lassen Sie sich einen Beratungshilfeschein ausstellen. Bringen Sie dazu dieses von Ihnen ausgefüllte Formular mit zum Gericht. Mit dem Beratungshilfeschein suchen Sie dann einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl auf. Sie müssen lediglich einen geringen Teil der Gebühren selbst tragen.
Bei einem geringen Einkommen besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe im Familienrecht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ich kann Sie hierzu beraten und Ihnen helfen, diese im Verfahren dann für Sie zu beantragen, sofern Sie berechtigt sind. Das entsprechende Formular für die Verfahrenskostenhilfe finden Sie auf den Seiten der Justiz NRW.